Foto: Dirk Päffgen, Fohlen-Hautnah.de
Ende Oktober weist die Tabelle auf der Vereinsseite Borussia Mönchengladbach mit drei Punkten nach sieben Spieltagen als Letzten aus; der erste Saisonsieg gelang erst in Stuttgart. Wer in dieser Lage Wetten auf den Abstieg sucht, wird bei Anbietern mit deutscher Lizenz nicht fündig.
Buchmacher ohne diese Lizenz führen den Markt, so berichten Branchenportale, dürfen ihn hierzulande aber nicht anbieten. Ob dahinter ein Verbot steht oder nur ein fehlendes Angebot, beantworten die öffentlich einsehbaren Unterlagen nicht eindeutig.
Welche Wetten auf Gladbach dürfen Anbieter mit deutscher Lizenz anbieten?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle an der Saale, kurz GGL, legt für jede Sportart fest, welche Wettmärkte erlaubt sind. Für Fußball nennt sie Spielausgang, Spielergebnis, Toranzahl, Torschützen sowie den Ausgang einer Liga, eines Cups oder eines Turniers. Ohne gesonderten Bescheid bleibt es bei diesen Märkten.
Rechtsgrundlage ist § 21 Absatz 5 des Glücksspielstaatsvertrags: Jede Sportwette braucht vorab eine Erlaubnis nach Art und Zuschnitt. Abgeschlossen ist die Liste nicht. Wer einen weiteren Markt führen will, beantragt ihn bei der Behörde und wartet den Bescheid ab.
Für ein Gladbach-Spiel heißt das: Sieg, Remis oder Niederlage, genaues Ergebnis, Toranzahl, Torschütze. Das Wort Abstieg fehlt in dieser Aufzählung. Ob der Ausgang einer Liga nur den Meister meint oder auch den Tabellenletzten, lässt die veröffentlichte Formulierung offen.
Manche Lizenznehmer führen stattdessen den Markt Klassenerhalt, Ja oder Nein; der Tipp auf Nein entspricht der Wette auf den Abstieg. Im Programm hat ihn nicht jeder Anbieter, und die Quoten fallen unterschiedlich aus. Wie die Relegation abgerechnet wird, regeln die Wettbedingungen des jeweiligen Hauses.
Warum sind Wetten auf den Abstieg in Deutschland ausgeschlossen?
Der Staatsvertrag erklärt in § 21 Absatz 1 alle Sportwetten für unzulässig, die in erheblichem Maße anfällig für Manipulationen sind oder die Integrität des sportlichen Wettbewerbs gefährden. Als Beispiel nennt der Text Geschehnisse, die ein Teilnehmer selbst willkürlich herbeiführen kann.
Die GGL begründet ihre Beschränkungen insgesamt damit, die Suchtgefahr zu senken und Kundinnen und Kunden wie Buchmacher vor leicht manipulierbaren Märkten zu schützen. Zum Abstieg äußert sie sich nicht eigens.
Ein Branchenportal überträgt den Gedanken auf den Tabellenkeller: Wer auf den Abstieg eines Teams setzt, verdient an dessen Niederlagen, und Duelle zwischen Abstiegskandidaten gelten in dieser Lesart als besonders gefährdet.
Zwingend ist diese Übertragung nicht. Das Beispiel im Gesetz zielt auf einzelne Ereignisse innerhalb einer Partie; eine Saisonwette fällt nicht ohne Weiteres darunter. Ob je ein Lizenznehmer den Markt beantragt hat und abgelehnt wurde, ist nicht dokumentiert.
Ändert die Überprüfung des Glücksspielstaatsvertrags etwas daran?
Der Vertragstext selbst versperrt den Markt nicht. Die Liste der Behörde lässt sich ergänzen, und den Antrag nach § 21 Absatz 5 kann jeder Lizenznehmer schon heute stellen.
Jede Ergänzung muss die Hürde aus Absatz 1 nehmen; erst in einem solchen Verfahren würde die GGL entscheiden, ob eine Saisonwette als manipulationsanfällig gilt. Eine Überprüfung des Vertrags änderte daran wenig, solange kein Antrag vorliegt.
Von einem laufenden Antrag ist nichts bekannt. Ein weiteres Branchenportal beschreibt die Praxis als zurückhaltend: Lizenznehmer nehmen eher einen Markt aus dem Programm, als ihre Erlaubnis in einem Prüfverfahren zu riskieren. Öffentlich äußert sich dazu weder ein Anbieter noch der Deutsche Sportwettenverband.
Aus der Branche kommt der Einwand, die Regulierung könne das legale Angebot verengen. Spieler, die einen bestimmten Markt suchen, wechselten dann zu Plattformen ohne Erlaubnis, wo Einzahlungslimit und deutsche Aufsicht nicht greifen. Für den Abstiegsmarkt ist eine solche Abwanderung nicht belegt.
Fazit zu Wetten auf Gladbachs Abstieg
Wer gegen Borussia tippen will, findet bei regulierten Anbietern einen Weg: den Markt Klassenerhalt mit dem Tipp auf Nein, sofern der Buchmacher ihn führt. Je wahrscheinlicher ein Ausgang, desto niedriger die Quote; bei einem Tabellenletzten zahlt das Nein deshalb weniger als der Tipp auf den Verbleib.
Das Einzahlungslimit gilt auch hier: Der Staatsvertrag deckelt Einzahlungen anbieterübergreifend bei 1.000 Euro im Monat, Ausnahmen gibt es nur per Erlaubnis im Einzelfall. Überdurchschnittlich erfolgreiche Spieler müssen zudem damit rechnen, dass der Anbieter sie über seine Geschäftsbedingungen beschränkt, was die GGL ausdrücklich zulässt.
Führt ein Programm die direkte Abstiegswette, hilft der Abgleich mit der Whitelist der GGL, der amtlichen Liste erlaubter Anbieter. Ausländische Lizenzen zählen hierzulande nicht; ein umfangreiches E-Sport-Angebot ist ein weiteres Warnzeichen, weil E-Sport unter deutscher Lizenz nicht erlaubnisfähig ist. Wer trotzdem dort setzt, macht sich nach Auffassung der Behörde strafbar; einschlägig ist § 285 des Strafgesetzbuchs.
Dass der direkte Markt im regulierten Angebot fehlt, liegt, soweit einsehbar, an einer Marktliste, die den Abstieg nicht ausdrücklich nennt, und an Lizenznehmern, von denen keiner erkennbar einen

